Im Sommer ist das Bundesgesetz über die Durchführung virtueller Gesellschafterversammlungen in Kraft getreten. Ändern Sie ihren Gesellschaftsvertrag und ermöglichen Sie sich die Abhaltung virtueller Versammlungen, bei denen Gesellschafter auch vom Ausland aus in Form einer optischen und akustischen Zweiwegverbindung, also in Form einer Videokonferenz teilnehmen können.
Bei diesen virtuellen Versammlungen sind einige Punkte zu beachten, die auch im Gesellschaftsvertrag berücksichtigt werden sollten. Ich berate Sie gerne und helfen Ihnen auch, den Gesellschaftsvertrag generell zu überarbeiten und zu aktualisieren.