In zwei rezenten Entscheidungen (6 Ob 22/21 k und 6 Ob 23/21 g) hat der OGH eine lange Zeit strittige Frage betreffend die Bestellung von Geschäftsführern einer GmbH klargestellt: Es ist zulässig, einzelnen Gesellschaftern im Gesellschaftsvertrag ein Entsendungsrecht hinsichtlich Geschäftsführern einzuräumen. Damit wird dieser Gesellschafter in die Lage versetzt, ohne weiteres Zutun der Generalversammlung einen Geschäftsführer zu bestellen und im Rahmen der vom Gesellschaftsvertrag vorgegebenen Grenzen auch dessen Vertretungsbefugnis festzulegen. Eine Delegierung der Befugnis zur Bestellung von Geschäftsführern an den Aufsichtsrat ist hingegen nicht zulässig (OGH 6 Ob 183/18 g). Stephan Verweijen