Zusammenfassung
Das Amtsblatt gibt es nicht mehr, dafür die Elektronische Verlautsbarungs- und Informationsplattform des Bundes!
Seit 1.7.2023 gibt es die Wiener Zeitung in ihrer bisherigen Form nicht mehr. Damit ist auch das Amtsblatt Geschichte. Diverse Veröffentlichungspflichten gelten aber unverändert weiter. Als neue Verlautbarungsplattform hat der Gesetzgeber die „Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform“ des Bundes ins Leben gerufen. Siehe dazu auch www.evi.gv.at.
Der große Unterschied dieser elektronischen Verlautbarungsplattform im Gegensatz zum Amtsblatt besteht in der Kostenfreiheit. Zukünftig müssen Unternehmen daher nach wie vor ihren gesetzlichen Veröffentlichungspflichten nachkommen, die Veröffentlichung von bundesgesetzlich vorgesehenen Verlautbarungen auf www.evi.gv.at ist aber grundsätzlich kostenfrei.