S.g. Damen und Herren!
Gemäß § 5 der Verordnung des Gesundheitsministers BGBl II 479/2020 dürfen Notariate auch während des 2. Lockdowns offenhalten und der Bevölkerung zur Verfügung stehen.
Dennoch haben wir den Kanzleibetrieb auf ein notwendiges Minimum eingeschränkt, um die Bemühungen der Bundesregierung, das Virus einzudämmen zu unterstützen.
Termine sind derzeit ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung und Abklärung der SItuation möglich. Sie erreichen uns telefonisch oder per Email.
In der Kanzlei ist von allen Klienten ein Mund- und Nasenschutz zu tragen.
Bleiben Sie gesund und alles Gute!
Dr. Stephan Verweijen