Seit 1.1.2024 gilt für die neuen Flexiblen Kapitalgesellschaften (Flexible Companies) und ebenso für GmbHs ein Mindeststammkapital von € 10.000,00. Alle GmbHs, die ein höheres Stammkapital haben, können es auf zumindest € 10.000,00 herabsetzen und die Differenz nach der Kapitalherabsetzung (in der Regel steuerfrei!) aus der GmbH entnehmen. Auch gründungsprivilegierte GmbHs können die Gründungsprivilegierung ohne weitere Einzahlung aus dem Gesellschaftsvertrag streichen und so die Verpflichtung zur Einzahlug von weiterem Kapital beseitigen.
Wenn Sie daher nicht so viel Betriebskapital benötigen, wenden Sie sich an mich! Gerne führe ich die Kapitalherabsetzung für Sie durch!